
Nicht nur in Notfällen ist die Nutzung von Sprechfunk im Schiffsverkehr vorteilhaft. Auch bei Schleusen oder der Kommunikation unter den Schiffen ist Sprechfunk im UKW Bereich nützlich. Um am UKW-Funk teilnehmen zu dürfen ist ein Sprechfunkzeugnis erforderlich.
Zur Erlangung der Sprechfunkzeugnisse ist eine Ausbildung und eine entsprechende Prüfung erforderlich. Umfangreiche Informationen zu dem jeweilig benötigten Sprechfunkzeugnis finden Sie im Internet unter der Adresse http://www.wsv.de/fvt/ubi/index.html .
Ausbildungen im Sinne der Prüfungsvorbereitung zum Sprechfunkzeugnis können Sie bei uns erhalten. Die Prüfungen werden nicht von uns durchgeführt, können aber über uns durchgeführt werden.
Auch das Seenot- und Sicherheits-Funksystem GMDSS (Global Maritim Distress and Safety System) kann bei uns erlernt werden.



